Was ist die Mantelverordnung?

Die Mantelverordnung ist die Bezeichnung für eine Verordnung, mit der verschiedene, in einem Sachzusammenhang stehende Verordnungen neu geschaffen, geändert oder aufgehoben werden. Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz regelt die Verwertung von mineralischen Abfällen und soll dazu beitragenl, dass diese Abfälle möglichst umweltverträglich und nachhaltig behandelt werden.
In der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz wird auch geregelt, welche Abfälle als mineralische Abfälle gelten und wie sie zu behandeln sind.
Es gibt Vorgaben für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von mineralischen Abfällen.

Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz legt fest, dass mineralische Abfälle vorrangig wiederverwendet werden sollen, bevor sie entsorgt werden.
Es gibt auch Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung, sowie für die Berichtspflichten der Betreiber von Abfallanlagen.
Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gilt für alle Betreiber von Anlagen, die mit mineralischen Abfällen umgehen, sowie für alle anderen Personen, die mit der Verwertung und Entsorgung dieser Abfälle betraut sind.

 

Bestandteile der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Insgesamt zielt die Mantelverordnung für Ersatzbausteoffe und Bodenschutz darauf ab, eine möglichst umweltverträgliche und nachhaltige Verwertung und Entsorgung von mineralischen Abfällen sicherzustellen. In der Mantelverordnung sind verschiedene andere Gesetze und Verordnungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit der Verwertung von mineralischen Abfällen für Bauarbeiten relevant sind. In der Mantelverordnung sind folgende Gesetze und Verordnungen enthalten:

Ersatzbaustoffverordnung EBV

Die EBV regelt unter anderem die Verwendung von bestimmten Abfällen als Ersatz für natürliche Baustoffe. Die Mantelverordnung stellt übergeordenete Anforderungen an Recycling und Wiederverwertung.

Weitere Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung >>

Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV)

Die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) regelt den Schutz von Böden und Grundwasser vor schädlichen Einwirkungen und Verunreinigungen.

Weitere Informationen zur Bundes-Bodenschutzverordnung >>

Deponieverordnung (DepV)

Die DepV regelt die Deponierung von Abfällen. Die Mantelverordnung stellt Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen, bevor diese deponiert werden dürfen.

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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Die GewAbfV regelt den Umgang mit Abfällen, die in Unternehmen und anderen Einrichtungen anfallen. Die Mantelverordnung stellt Anforderungen an die Trennpflicht.

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