Bundes-Bodenschutzverordnung

Die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) regelt den Schutz von Böden und Grundwasser vor schädlichen Einwirkungen und Verunreinigungen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Verordnung definiert, welche Stoffe und Substanzen als boden- und grundwassergefährdend gelten und unter welchen Voraussetzungen sie gehandhabt werden müssen.
  • Es gibt Vorgaben für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Bodenmaterialien, um eine Kontamination von Boden und Grundwasser zu vermeiden.
  • Die Verordnung legt fest, welche Überwachungs- und Dokumentationspflichten für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Bodenmaterialien gelten.
  • Die BBodSchV steht in einem engen Zusammenhang zur Mantelverordnung (MantelV), da sie ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der MantelV ist. Die MantelV regelt den Umgang mit mineralischen Abfällen und Bodenmaterialien und definiert, unter welchen Voraussetzungen sie als "Verwertungsbaustoffe" oder "Bodenschutzmaterialien" eingestuft werden können. Die BBodSchV wiederum regelt den Schutz von Böden und Grundwasser vor schädlichen Einwirkungen und Verunreinigungen.

Zusammen haben die MantelV und die BBodSchV das Ziel, Boden und Grundwasser vor Verunreinigungen und schädlichen Einwirkungen zu schützen und einen nachhaltigen Umgang mit mineralischen Abfällen und Bodenmaterialien zu gewährleisten.