Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit Abfällen, die bei gewerblichen Tätigkeiten anfallen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Verordnung definiert, welche Abfallarten als gewerbliche Abfälle gelten und unter welchen Voraussetzungen sie entsorgt werden müssen.
  • Es gibt Vorgaben für die Trennung und Sortierung von gewerblichen Abfällen, um eine Wiederverwertung zu ermöglichen.
  • Die Verordnung legt fest, welche Überwachungs- und Dokumentationspflichten für den Umgang mit gewerblichen Abfällen gelten.
  • Die GewAbfV steht in einem Zusammenhang zur Mantelverordnung (MantelV), da sie ebenfalls einen Teil der Umsetzung der MantelV darstellt. Die MantelV regelt den Umgang mit mineralischen Abfällen und Bodenmaterialien und definiert, unter welchen Voraussetzungen sie als "Verwertungsbaustoffe" oder "Bodenschutzmaterialien" eingestuft werden können. Auch gewerbliche Abfälle können in bestimmten Fällen als Verwertungsbaustoffe gelten und gemäß den Vorgaben der MantelV behandelt werden.

Zusammen haben die MantelV und die GewAbfV das Ziel, Abfälle sinnvoll zu verwerten, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. Durch die GewAbfV sollen auch bei gewerblichen Tätigkeiten Abfälle vermieden und eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt werden.