Deponieverordnung
Die Deponieverordnung (DepV) regelt den Umgang mit Abfällen, die auf Deponien gelagert werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die Verordnung definiert, welche Abfälle auf Deponien gelagert werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen. Es gibt Vorgaben für den Bau und Betrieb von Deponien, um die Umweltbelastung und das Risiko für Mensch und Natur zu minimieren. Die Verordnung legt fest, welche Überwachungs- und Dokumentationspflichten für Deponien gelten, um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Es gibt auch Vorgaben für die Sanierung und Nachsorge von Deponien, um sicherzustellen, dass langfristig keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt entstehen.
Die DepV steht in einem engen Zusammenhang zur Mantelverordnung (MantelV), da sie ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der MantelV ist. Die MantelV regelt den Umgang mit mineralischen Abfällen und Bodenmaterialien und definiert, unter welchen Voraussetzungen sie als "Verwertungsbaustoffe" oder "Bodenschutzmaterialien" eingestuft werden können. Die DepV wiederum regelt den Umgang mit Abfällen, die nicht als Verwertungsbaustoffe oder Bodenschutzmaterialien eingestuft werden können und auf Deponien gelagert werden müssen.
Zusammen haben die MantelV und die DepV das Ziel, Abfälle sinnvoll zu verwerten, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. Die MantelV und die DepV tragen somit wesentlich zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und anderer Umweltgesetze bei.