Ersatzbaustoffverordnung
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die Verwendung von bestimmten Abfällen als Ersatz für natürliche Baustoffe und legt Vorgaben für die Herstellung, Verwendung, Überwachung und Berichtspflichten von Ersatzbaustoffen fest.
Die EBV steht in einem engen Zusammenhang zur Mantelverordnung (MantelV), da sie ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der MantelV ist. Die MantelV regelt den Umgang mit mineralischen Abfällen und Bodenmaterialien und definiert, unter welchen Voraussetzungen sie als "Verwertungsbaustoffe" oder "Bodenschutzmaterialien" eingestuft werden können. Die EBV wiederum konkretisiert die Anforderungen an bestimmte Abfallströme, die als Ersatzbaustoffe verwendet werden können.
Zusammen haben die MantelV und EBV das Ziel, Abfälle sinnvoll zu verwerten, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen.
Fragen über die weitere Vorgehensweise bei InSitu-Untersuchungen und Beprobungen für die Einstufung nach KrWG richten Sie bitte an kontakt@schadstoffgutachten.net